Die Beleuchtung von Radwegen ist unerlässlich für den sicheren Radverkehr. Sie sorgt für subjektive und objektive Sicherheit und weist den Radfahrer*innen den Weg. Eine gute Beleuchtung bietet außerdem mehr Komfort. Das Europäische Komitee für Normung (CEN) hat eine Reihe von Normen für die Beleuchtung des öffentlichen Raums herausgebracht ( EN 13201- x Straßenbeleuchtung ). Diese Normen enthalten auch Empfehlungen für die Beleuchtungsstärke für Radwege. Diese berücksichtigen die Straßenbeschaffenheit und die relative Positionierung der Radwege, vorhandene bzw. fehlende Vorrichtungen zur Geschwindigkeitsreduzierung, die Gefahr von tätlichen Angriffen und den etwaigen Bedarf für eine Gesichtserkennungslösung. Im Allgemeinen wird für die Beleuchtung von Radwegen ein Wert von 5 bis 10 Lux empfohlen. Die Beleuchtung muss es Radfahrer*innen zu jeder Tages- und Jahreszeit ermöglichen, ihre Strecke auf sichere Weise zurückzulegen . Andernfalls besteht die Gefahr, dass der Radweg nicht ausreichend genutzt wird.
Ebenso muss gewährleistet sein, dass Hindernisse und Markierungen auf dem Weg gut erkennbar sind . Dies wird als horizontale Beleuchtungsstärke bezeichnet. Sie wird in Lux (lx) gemessen und beschreibt die Lichtmenge, die auf eine Oberfläche auftrifft. Die Beleuchtung sollte außerdem sicherstellen, dass alle vertikalen Objekte gut sichtbar sind. Es ist wichtig, dass Radfahrer*innen Verkehrsschilder, Gebäude in der Nähe sowie entgegenkommende Personen erkennen können, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind. Darüber hinaus ist es überaus wichtig, dass sie für Kraftfahrer gut sichtbar sind, wenn sich der Radweg neben einer Straße bzw. in deren Nähe befindet. Die Helligkeit der Beleuchtung solcher vertikalen Objekte (Verkehrszeichen, Schatten von Radfahrer*innen usw.) wird als vertikale Beleuchtungsstärke bezeichnet. Sie wird in 1,5 m Höhe über dem Boden gemessen. Die Beleuchtungsstärke muss möglichst gleichmäßig verteilt sein. Schlecht beleuchtete Stellen sind unbedingt zu vermeiden. 9
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