ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN
vor dem Anspruch (anteilig berechnet bei Gebühren, die über einen längeren Zeitraum gezahlt wurden) oder die ersten zwölf (12) Monate, wenn der Anspruch im ersten Jahr eintritt.
sind nicht verbindlich für SCHRÉDER. Muster der Waren werden dem KUNDEN nur zur Information gezeigt und haben keine vertragliche oder rechtsverbindliche Natur für SCHRÉDER, selbst wenn der KUNDE in der Bestellung oder in einem anderen Dokument auf diese verweist. 11.3. Antikorruption: Der KUNDE stimmt zu, alle geltenden Gesetze zur Verhinderung von Korruption einzuhalten. Die Nicht-Einhaltung der Antikorruptionsgesetze wird als Grund für eine sofortige Kündigung der Vertragsbeziehung durch SCHRÉDER erachtet, ohne dass sich daraus eine Haftung SCHRÉDERS gegenüber dem KUNDEN ergibt. In diesem Fall haftet der KUNDE für Schäden, Forderungen, Strafen oder andere Verluste, die gegen SCHRÉDER geltend gemacht werden oder SCHRÉDER erleidet, und entschädigt SCHRÉDER für diese. 11.4. Abtretung: Der KUNDE darf seine Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung ohne die vorherige schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von SCHRÉDER nicht abtreten. 11.5. Auslegung: Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB als ungültig, rechtsunwirksam oder nicht durchsetzbar (im Ganzen oder in Teilen) erweisen, bleibt der Rest der Bestimmung und dieser AVB davon unberührt und in Kraft, als hätte(n) die ungültige(n), rechtsunwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nie existiert. In diesem Fall ergänzen die Parteien die ungültige(n), rechtsunwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) oder einen Teil davon oder einigen sich auf eine neue Bestimmung, die so nah wie möglich den Zweck der ungültigen, rechtsunwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) ausdrückt. 12. Streitbeilegung: 12.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, unterliegen alle Vertragsbeziehungen zwischen SCHRÉDER und KUNDE dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen eingetragenen Unternehmenssitz hat, unter Ausschluss der Anwendung des Wiener Kaufrechts vom 11. April 1980. 12.2. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich bei den Handelsgerichten am eingetragenen Standort von SCHRÉDER S.A. oder der Tochtergesellschaften eingereicht bzw. nach alleinigem Ermessen von SCHRÉDER am eingetragenen Standort des KUNDEN.
10. Aussetzung und Kündigung 10.1. Aussetzung:
10.1.1. Höhere Gewalt: Nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN darf SCHRÉDER die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aussetzen, sofern Ereignisse, die sich seiner Kontrolle entziehen und für die er nicht verantwortlich ist, eintreten. Dazu zählen unter anderem Brand, Sturm, Erdbeben, nationale oder lokale Gesetzgebung, Verordnung oder Bestimmung, Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Kriegshandlungen, Aufstand, Staatsnotstand, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Versorgungsmangel, Unterbrechung der Stromversorgung oder sonstige Ereignisse, die als Höhere Gewalt gewertet werden können. Sofern ein Ereignis Höherer Gewalt die Erfüllung der Bestellung des KUNDEN verhindert, drei folgende Kalendermonate oder insgesamt drei Monate in einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten andauert, sind sowohl SCHRÉDER als auch der KUNDE berechtigt, die Bestellung im Ganzen oder in Teilen ohne Verpflichtung gegenüber der anderen Partei zu stornieren. 10.1.2 Ein-/Ausfuhrkontrollen/Sanktionen und Embargo(s): Keine der Parteien darf Güter, Material, Rohstoffe, Software oder Technologie, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags geliefert wurden oder anderweitig mit der Erfüllung des Vertrags in Verbindung stehen, exportieren, reexportieren oder anderweitig übertragen, auch nicht nach Weiterverarbeitung durch den KUNDEN oder nach dem Einbau in einen anderen Gegenstand (einzeln und insgesamt „Technologie“), die nicht in Einklang stehen mit den Anforderungen der Export Administration Regulations (EAR), der International Traffic in Arms Regulation (ITAR) oder rechtliche Maßnahmen, die vom US-Finanzministerium oder vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte verwaltet werden, oder den Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten oder der USA und (gegebenenfalls) des Exportlandes außerhalb die USA. Der KUNDE muss Beschränkungen einhalten, die hinsichtlich bestimmter Transaktionen von SCHRÉDER gelten, wie Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhrkontrollen, die den Export oder die Umleitung der Waren und Technologien in bestimmte Länder verbieten. Sollte für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen eine Aus- oder Einfuhrbewilligung erforderlich sein oder aufgrund von Bestimmungen zur Ein-/Ausfuhrkontrolle eingeschränkt oder verboten sein, ist SCHRÉDER berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis die entsprechende Bewilligung eingeholt wurde oder die Einschränkungen oder Verbote aufgehoben wurden. Zusätzlich ist SCHRÉDER berechtigt, unverzüglich die Bestellung zu stornieren, ohne dass sich daraus eine Haftung gegenüber dem KUNDEN ergibt. Der KUNDE versichert, dass er nicht von einer oder mehreren Sanktionen oder einem oder mehreren Embargos betroffen ist, die SCHRÉDER daran hindern würden, das Vertragsverhältnis einzugehen oder fortzuführen. Sollte der KUNDE solchen Sanktionen oder Embargos unterliegen oder zukünftig unterliegen, ist SCHRÉDER berechtigt, das Vertragsverhältnis unverzüglich und ohne Vorankündigung oder Entschädigung auszusetzen oder zu beenden. In diesem Fall ist der KUNDE für alle Schäden, Ansprüche, Strafen oder andere Verluste, die gegen SCHRÉDER geltend gemacht werden oder ihm entstehen, verantwortlich und hat SCHRÉDER davon schadlos zu halten. 10.2. Kündigung: Soweit nach dem anwendbaren Recht zulässig und unbeschadet aller Rechte und Rechtsmittel darf SCHRÉDER durch schriftliche Benachrichtigung des KUNDEN mit sofortiger Wirkung jede Vertragsbeziehung mit dem KUNDEN oder Teile davon ohne irgendeine Haftung kündigen, sofern (a) der KUNDE eine der Bestimmungen in den vereinbarten Vertragsbedingungen (einschließlich dieser AVB) verletzt; (b) Verfahren wegen Insolvenz, Konkurs, Liquidation, Auflösung oder Ähnlichem gegen den KUNDEN eingereicht oder eingeleitet sind, ein Treuhänder oder Konkursverwalter über den KUNDEN bestimmt wurde oder eine Übertragung zugunsten der Gläubiger des KUNDEN gemacht wurde; (c) die Führungs- oder Eigentumsverhältnisse des KUNDEN sich ändern. Sollte eines der oben genannten Ereignisse eintreffen, werden alle Zahlungen des KUNDEN an SCHRÉDER unmittelbar fällig. Der KUNDE räumt SCHRÉDER das Recht ein, Dritte darüber zu informieren, dass SCHRÉDER den KUNDEN mit Waren und Dienstleistungen beliefert oder beliefert hat. Folglich ist SCHRÉDER berechtigt, die Handelsbezeichnung(en), Marke(n) oder Logo(s) des KUNDEN auf eine faire und angemessene Weise für die eigene Vermarktung und Werbung zu verwenden, darauf zu verweisen oder Fotos von den installierten Waren für die eigene Vermarktung und Werbung aufzunehmen ohne 11 Allgemeine Bestimmungen 11.1. Referenzen:
Version Februar 2020 © Schréder S.A., Belgien Alle Rechte vorbehalten
1 „Anwendbare Datenschutzgesetze“ bedeutet alle anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze und, soweit anwendbar, das GDPR; die Begriffe „persönliche Daten“, „Datensubjekte“ und „Verarbeitung“ haben dieselbe Bedeutung wie in den anwendbaren Datenschutzgesetzen. „GDPR“ bedeutet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung). „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Vertragspartei jede Gesellschaft, die diese von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei unter Kontrolle der direkte oder indirekte Besitz von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Wertpapiere einer Gesellschaft oder die Befugnis, die Leitung und die Politik einer Gesellschaft durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren oder Stimmrechtsanteilen oder auf andere Weise tatsächlich zu leiten oder leiten zu lassen, zu verstehen ist.
jegliche Entschädigung für den KUNDEN. 11.2. Beschreibende Dokumente, Muster:
Die Informationen zu den Waren und Dienstleistungen von SCHRÉDER, die in den Katalogen, Prospekten, Werbeunterlagen, Mitteilungen und Preislisten von SCHRÉDER enthalten sind bzw. auf den Websites angezeigt werden, wurden nur zu Illustrationszwecken ausgehändigt und
| AE Schréder GmbH - Allgemeine Verkaufsbedingungen - Version Februar 2020 4
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