AE Schréder - Allgemeine Verkaufsbedingungen

AE Schréder GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen Version Februar 2020

AE Schréder GmbH Allgemeine Verkaufsbedingungen Version Februar 2020

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen von SCHRÉDER („AVB“) gelten nur bei Vertragsbeziehungen in Bezug auf den Verkauf von Produkten (“Waren”) und Dienstleistungen (“Dienstleistungen”) von SCHRÉDER S.A. oder dessen Tochterunternehmen („SCHRÉDER“) an den KUNDEN („KUNDE“). Abweichungen von diesen AVB sind nur vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SCHRÉDER durchsetzbar. 2. Angebot und Bestellung: 2.1. Mit der Aufgabe einer Bestellung des KUNDEN („Bestellung“) infolge eines Kostenvoranschlags oder Angebots von SCHRÉDER („Angebot“) nimmt der KUNDE vorbehaltlos diese AVB an und verzichtet damit auf seine eigenen Geschäftsbedingungen. Jede Bestellung, die einem Angebot folgt, muss von SCHRÉDER ordnungsgemäß in schriftlicher Form bestätigt werden („Bestätigung“). 2.2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag („Vertrag“) erfordert die Bestätigung infolge eines Angebots, auf das diese AVB anwendbar sind. Jedes Angebot ist dreißig (30) Kalendertage ab Erstellung des Angebots gültig, ausgenommen, im Angebot ist etwas anderes angegeben. Sämtliche Abweichungen von einem Angebot sind erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von SCHRÉDER schriftlich bestätigt werden. Jede Abweichung oder Stornierung eines Vertrags unterliegt der schriftlichen Zustimmung von SCHRÉDER. 2.3. Im Falle einer Abweichung oder Stornierung eines Vertrags durch den KUNDEN hat SCHRÉDER Anspruch auf den Preis aller bestellten Waren unbeschadet zusätzlicher Ansprüche, wie, unter anderem, Schadensersatzansprüche für verursachte Verluste. 2.4. SCHRÉDER kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des KUNDEN die Komponenten der Waren durch alternative Komponenten ersetzen, die keine Auswirkungen auf die Funktionalität der Waren haben und mindestens die gleiche Effizienz aufweisen. 2.5. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass jeder Zugriff auf eine von SCHRÉDER angebotene Plattform, Software oder Benutzerschnittstelle oder deren Nutzung durch spezifische Bedingungen in Ergänzung zu diesen Bedingungen geregelt wird. 3. Lieferung: 3.1. Sofern SCHRÉDER nichts anderes bestimmt hat, gelten für die Lieferung aller Waren die Incoterms 2020®, Ab Werk (EXW). Der Lieferort kann von SCHRÉDER auf der Bestätigung bestimmt werden. 3.2. Die Zustellzeiten werden ab dem späteren der folgenden Daten berechnet: 1) das Datum, an dem SCHRÉDER die Bestellung bestätigt oder 2) das Datum, an dem SCHRÉDER alle notwendigen Informationen und/oder die erforderliche Vorauszahlung des KUNDEN erhält. Bei den Zustellzeiten handelt es sich um Schätzungen und jede Verspätung berechtigt den KUNDEN weder die Bestellung zu stornieren oder auszusetzen, noch hat er Anspruch auf Verzugsentschädigung. 3.3. Die Waren werden nach den Standards von SCHRÉDER verpackt, sofern in den Verträgen nichts anderes vereinbart wurde. Die Waren können zur Vereinfachung der Verpackung und des Versands zerlegt werden. SCHRÉDER kann die Waren in einer oder mehreren Sendungen liefern. 3.4. Falls der KUNDE verhindert ist, die Lieferung am in der Bestätigung bestimmten Datum entgegen- oder anzunehmen, muss der KUNDE den vereinbarten Preis bezahlen, als hätte eine Lieferung stattgefunden. Im Falle, dass eine Lieferung am angegeben Lieferdatum nicht zustande kommt, gehen die Lagerkosten auf Rechnung des KUNDEN. Der KUNDE trägt ab dem Datum, an dem die Waren am Lieferort abgeliefert wurden, alle Gefahren hinsichtlich Verlust und Schaden an den Waren. 3.5. Ausgenommen, der Kunde benachrichtigt per E-Mail mit Rückschein innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferdatum über eine Beschwerde und/oder der ersten Ausführung der Dienstleistungen, gelten die Waren/und oder die Dienstleistungen vom KUNDEN als bedingungslos angenommen. 3.6. Bis zu vollständigen Bezahlung der Waren bleiben die Waren Eigentum von SCHRÉDER. Der KUNDE verpflichtet sich, dass er das Eigentum ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SCHRÉDER nicht enteignet oder auf sonstige Weise verpfändet oder Dritten erlaubt, ein Eigentumsrecht auf die Waren herzustellen, bevor der KUNDE die Waren vollständig, einschließlich der fälligen Kosten und Ersatzleistungen, gezahlt hat. Ab dem Lieferdatum ist der KUNDE dafür verantwortlich, für einen angemessenen Versicherungsschutz für alle Schadensrisiken an den Waren oder für den Verlust der Waren zu sorgen. Zudem muss der KUNDE das Eigentumsrecht SCHRÉDERS an den Waren auf der Versicherungspolice angeben (bis zur vollständigen Zahlung). Der KUNDE muss jederzeit sicherstellen, dass die Waren als Waren von SCHRÉDER erkannt werden und dass sie nicht mit anderen Waren vermischt werden oder eine dritte Partei auf sie Anspruch erhebt. 3.7. Falls der KUNDE der Zahlung zum Fälligkeitstermin nicht nachkommt, kann SCHRÉDER jederzeit vor der vollständigen Zahlung die Waren auf Kosten des KUNDEN zurückfordern. Der Rückforderungsanspruch gilt vorbehaltlich aller Schadensersatzansprüche oder Ansprüche wegen Verlust, die SCHRÉDER diesbezüglich geltend macht.

4. Preise und Zahlung: 4.1. Sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, verstehen sich die Preise netto in EUR bzw. in der lokalen Währung und beinhalten keine Steuern, Gebühren oder andere Abgaben, die für die Produkte anfallen. 4.2. Alle Transportkosten, einschließlich Reisekosten und -vergütungen, sowie alle Aufwendungen für bestimmte vom KUNDEN geforderte Prüfungen werden vom KUNDEN getragen. 4.3. Die Preise sind Festpreise, die nur für die Dauer des Angebots gelten. 4.4. Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, netto und ohne Abzug an den eingetragenen Sitz SCHRÉDERS auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten SCHRÉDERS. Sind die Rechnungen gegen ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv zahlbar, muss dieses vor Bestätigung der Bestellung durch SCHRÉDER eröffnet werden und von einer von SCHRÉDER bewilligten namhaften Bank bestätigt werden. Erfolgt die Lieferung in Teilsendungen, wird für jede Teilsendung eine separate Rechnung erstellt, die bei Fälligkeit gezahlt werden muss. Sobald der auf der Rechnung angegebene Betrag auf das Bankkonto von SCHRÉDER eingegangen ist, gilt die Rechnung als vom KUNDEN bezahlt. 4.5. Jede Unstimmigkeit bezüglich einer Rechnung muss SCHRÉDER innerhalb von fünf (5) Tagen ab Sendedatum der strittigen Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Benachrichtigung, wird die Rechnung als angenommen erachtet. Handelsvertreter und Verkäufer von SCHRÉDER sind nicht autorisiert Zahlungen entgegenzunehmen. 4.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum gezahlt werden. Sollte die Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht beglichen sein, darf SCHRÉDER, zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln nach geltendem Recht, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von neun Prozent (9 %) pro Jahr bzw. den anwendbaren Regelzinssatz, je nach dem welcher höher ist, berechnen. Des Weiteren darf SCHRÉDER den Betrag von 40 EUR (bzw. das Äquivalent in der lokalen Währung) als Inkassokosten für die fällige Rechnung verlangen. 4.7. Vorbehaltlich anderer Rechte und Rechtsmittel berechtigt die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung SCHRÉDER zu folgenden Maßnahmen: (1) Forderung zur sofortigen Zahlung jeder ausstehenden Rechnung; (2) Aussetzung aller laufenden Bestellungen und Lieferungen, bis der fällige Betrag, einschließlich Zinsen, Aufwendungen und Ersatzleistungen, vollständig bezahlt ist; (3) Aufforderung zur Herausgabe der gelieferten Waren auf Rechnung des KUNDEN; (4) Forderung von Sicherheitsleistungen oder neuer Zahlungsbedingungen für laufende Bestellungen; (5) Aussetzung oder Beendigung der Bereitstellung von laufenden Diensten und/oder (6) Kündigung des Vertrages ohne vorherige Benachrichtigung oder Entschädigung. SCHRÉDER hat Anspruch auf eine Entschädigung für Vertragsbruch in Höhe von mindestens dreißig Prozent (30%) des vereinbarten Nettopreises. Alle Voraus- oder Anzahlungen, ungeachtet des Wertes, werden an SCHRÉDER verwirkt. 4.8. Im Falle, dass das Betriebsvermögen des KUNDEN in irgendeiner Form verkauft oder übertragen wird, werden alle ausstehenden Beträge unverzüglich fällig, ungeachtet einer vorherigen Vereinbarung. Gegenseitige Schuldverhältnisse werden von SCHRÉDER ohne Formalitäten verrechnet. Im Rahmen des geltenden Rechts muss der KUNDE SCHRÉDER alle Kosten, die SCHRÉDER bei der Rückforderung von fälligen und unbezahlten Rechnungen entstanden sind, zurückerstatten. Sollte sich die Finanzlage des KUNDEN durch einen außergerichtlichen Vergleich der Gläubiger, durch Pfändung des gesamten oder teilweisen Vermögens des KUNDEN, durch Wechselprotest oder durch eine andere Änderung der Finanzlage verschlechtert haben, ist SCHRÉDER berechtigt, zusätzliche Sicherheitsleistungen vom KUNDEN zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu fordern, die Zahlungskonditionen zu ändern, die Lieferung auszusetzen, bis solche vereinbart und eingesetzt wurden, oder den Vertrag schriftlich zu kündigen, unbeschadet der Rechte SCHRÉDERS und ohne Entschädigung des KUNDEN. 5. Garantie: 5.1. SCHRÉDER garantiert, dass die Waren in allen wesentlichen Punkten mit ihrer Beschreibung und den anwendbaren SCHRÉDER-Spezifikationen übereinstimmen. Die folgende Standardgarantie gilt für alle an den KUNDEN verkaufte Waren. Spezifische Garantien, die nur für bestimmte Waren von SCHRÈDER zutreffen, sind bei Widersprüchen diesbezüglich maßgebend. 5.2. SCHRÉDER verpflichtet sich, für einen Zeitraum von zwölf (12) Kalendermonaten ab Lieferdatum seiner Waren („Garantiezeit“), alle gelieferten und bezahlten Waren, die aufgrund von mangelhaftem von SCHRÉDER geliefertem Material fehlerhaft sind, am eigenen Standort oder an einem anderen Ort nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder zu ersetzen, vorausgesetzt, dass der KUNDE die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllt: 5.3. Der KUNDE muss die folgenden Bedingungen erfüllen, um Ansprüche im Rahmen der hier festgelegten Garantie geltend zu machen (1) er benachrichtigt SCHRÉDER ordnungsgemäß innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkannt hat oder erkannt haben

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sollte, jedoch auf jeden Fall innerhalb der Garantiezeit; (2) trägt die Kosten für Versand, Demontage und Wiedermontage sowie sonstige Kosten jeder Form; (3) bestätigt SCHRÉDER, dass die Waren nicht unsachgemäß und ungewöhnlich eingesetzt wurden, nicht mutwillig oder fahrlässig beschädigt wurden oder zu einem nicht vom KUNDEN in der Bestellung angegebenen Zweck verwendet wurden, sowie, dass die Waren ausschließlich der normalen Abnutzung ausgesetzt waren; (4) der KUNDE hat ohne die vorherige schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von SCHRÉDER an den Waren keine Reparaturen, Auswechselungen, Korrekturen oder Änderungen vorgenommen, bzw. Dritte damit beauftragt; und (5) der KUNDE hat bei der Montage der Waren streng die Anweisungen von SCHRÉDER zu diesem Verwendungszweck befolgt und der Fehler oder Mangel wurde nicht von einer nachlässigen Montage oder Wartung der Waren durch den KUNDEN oder Dritte verursacht. Im Falle, dass der KUNDE den Geräteraum selbst montiert, trägt er die ausschließliche und volle Verantwortung für alle elektrischen Probleme, die entstehen können; und (6) hat nach Benachrichtigung an SCHRÉDER über den Fehler die Waren nicht weiterverwendet. 5.4. Die ersetzten Waren oder Teile werden Eigentum SCHRÉDERS und, sofern die Reparaturen oder Ersatzmaßnahmen vor Ort an der Anlage des KUNDE erfolgen, müssen diese Waren und Teile innerhalb eines Monats nach Ersatz frachtfrei an SCHRÉDER auf deren Anforderung zurückgegeben werden. 5.5. Diese Garantie gilt nicht für Schäden oder Funktionsstörungen an den von SCHRÉDER gelieferten Waren, sofern diese verursacht wurden von: (1) einer Leistungsstörung, einem Konstruktionsfehler oder Fehlfunktionen, wenn SCHRÉDER die schriftlichen Ausführungen, Zeichnungen oder Spezifikationen des KUNDEN („Spezifikationen“) für die von SCHRÉDER zu liefernden Waren vollständig befolgt hat und später festgestellt wird, dass diese ungeeignet, unvollständig oder fehlerhaft waren; oder (2) Überspannung oder anderen Abweichungen in der Stromversorgung, bzw. einer Stromversorgung, die die maximal für die sichere und exakte Funktion der Waren empfohlene Stromversorgung überschreitet; oder (3) Korrosion aufgrund einer unangemessenen Umgebung, aufgrund chemischer oder sonstiger Fremdelemente im Herstellungsprozess (z.B. Salz) oder aufgrund sonstiger Elementarrisiken. Die Garantie gilt für die ersetzten Waren oder Teile/ein Teil davon bis zum Ablauf der Restdauer der Garantiezeit. 5.6. LED-Leuchten werden, wenn nur einzelne LED-Komponenten fehlerhaft sind, nicht als fehlerhaft erachtet, sofern die Anzahl der funktionsunfähigen Komponenten weniger als 10% der Gesamtanzahl an LED-Komponenten in der LED-Leuchte beträgt. 5.7. Der vorliegende Artikel gilt nicht für die von SCHRÉDER erbrachten Dienstleistungen, die besonderen Gewährleistungen unterliegen. 6. Geistiges Eigentum: 6.1. Alle Rechte des geistigen Eigentums jeder Art (einschließlich aller Urheberrechte, Systeme (auch Software), Datenbankrechte, Patent- und Musterrechte (mit oder ohne Eintragung)), Technologie, Geschäftsgeheimnis und Fachwissen hinsichtlich der Waren und Dienstleistungen von SCHRÉDER bleiben ausschließliches Eigentum von SCHRÉDER oder SCHRÉDER S.A. 6.2. Vorbehaltlich der hierin enthaltenen Bestimmungen beinhaltet der Verkauf von Waren von SCHRÉDER ausschließlich die nicht exklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare eingeschränkte Lizenz an den KUNDEN unter den geistigen Eigentumsrechten von SCHRÉDER, die an den Waren verwendet werden, um (nur) die Waren, wie sie von SCHRÉDER an den KUNDEN verkauft wurden, zu nutzen. 6.3. Der KUNDE darf die Waren nicht zu anderen Zwecken einsetzen, zu denen er nicht ausdrücklich von SCHRÉDER autorisiert ist. 6.4. SCHRÉDER behält für alle Entwürfe, Untersuchungen, Zeichnungen, Pläne, Muster, Texte, Projekte, Aufzeichnungen und Dokumente, unabhängig des Mediums und der Vervielfältigung, die er dem KUNDEN zur Verfügung gestellt hat („Dokumentation“), alle Rechte des geistigen Eigentums. Der KUNDE darf die Dokumentation nur für interne Zwecke verwenden und muss die Dokumentation SCHRÉDER bei der ersten Aufforderung zurückgeben. 6.5. Der Verkauf irgendwelcher Waren/Dienstleistungen von SCHRÉDER an den KUNDEN stellt keine Übertragung des Eigentums, des Titels oder der Rechte für die Software dar, die Waren oder Dienstleistungen zugehörig sind oder mit dem Waren oder Dienstleistungen geliefert werden. 6.6. Keine Formulierung in diesen AVB darf als Übertragung einer Lizenz, eines Rechts oder einer Immunität, ausdrücklich oder implizit, direkt oder stillschweigend, geduldet oder auf sonstige Weise, die unter Patent, Urheberrecht, Handelsmarke oder einem anderen Eigentumsrecht von SCHRÉDER oder einer dritten Partei stehen, an den KUNDEN verstanden werden, ausgenommen, diese werden ausdrücklich in diesen AVB erteilt. 6.7. SCHRÉDER haftet nicht für eine Verletzung des Rechts des geistigen Eigentums einer dritten Partei hinsichtlich der Kombination von SCHRÉDER verkauften Waren/Dienstleistungen mit irgendwelchen

Waren, unabhängig, ob diese von SCHRÉDER geliefert oder verkauft wurden, oder hinsichtlich einer Methode oder eines Verfahrens, bei dem von Schréder verkaufte Waren oder Dienstleistungen verwendet werden können. 7. Geheimhaltung: 7.1. Der KUNDE bestätigt, dass alle technischen, gewerblichen oder finanziellen Daten oder Informationen zu SCHRÉDER („Vertrauliche Informationen“), die zum Zeitpunkt der Weitergabe an den KUNDEN durch SCHRÉDER nicht bereits offengelegt sind, streng vertraulich sind und im Eigentum und unter Anspruch von SCHRÉDER stehen. 7.2. Vertrauliche Informationen dürfen ohne vorherige schriftliche und ausdrückliche Genehmigung seitens SCHRÉDER nicht dritten Parteien offengelegt werden und für andere Zwecke als der Ausführung der Bestellung des KUNDEN verwendet werden. 7.3. Der KUNDE hält SCHRÉDER gegen alle direkten und indirekten Schäden, Strafschäden, Verluste, Kosten und sonstige Haftungen aus Forderungen, die aufgrund der Verletzung oder Nichteinhaltung dieses Artikels durch den KUNDEN oder seinen eigenen KUNDEN entstehen, schadlos. 8. Datenschutz : 8.1. Im Zusammenhang mit dem Verkauf von Waren und der Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich Angeboten, Offerten, Ausschreibungen und anderen Aktivitäten vor und nach dem Verkauf, wird jede Partei auf persönliche Daten der anderen Partei zugreifen und diese anderweitig verarbeiten. Der KUNDE garantiert, dass er die anwendbaren Datenschutzgesetze und die Gesetze zum Schutz der Privatsphäre einhält und für jede Nichteinhaltung voll verantwortlich und haftbar ist. 8.2. Der KUNDE stellt den betreffenden Datensubjekten alle nach den anwendbaren Datenschutzgesetzen erforderlichen Informationen zur Verfügung und holt, falls erforderlich, alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen für die Verarbeitung dieser persönlichen Daten durch SCHRÉDER ein. 8.3. SCHRÉDER kann auf die folgenden Kategorien personenbezogener Daten zugreifen und diese anderweitig verarbeiten: Vor- und Nachname, Kontaktdaten, Firmenname, Berufsbezeichnung, Bankverbindung und Finanzinformationen (einschließlich MwSt.-Nummer und Kredit-/ Einkommenshistorie), Transaktionshistorie und Mitteilungen der folgenden Kategorien von Datensubjekten: Geschäftsinhaber der anderen Partei, Unternehmensleitung, Mitarbeiter und Handelsvertreter. SCHRÉDER wird die oben genannten persönlichen Daten für seine eigenen Zwecke verarbeiten, nämlich (i) Werbung, Angebote, Offerten und Ausschreibungen, (ii) Verwaltung von Kundenaufträgen, (iii) Erfüllung des Vertrages und der Dienstleistungen, (iv) Verwaltung der Kundenbeziehungen, (v) Einziehung von Krediten, (vi) Einhaltung der Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche und Betrug sowie anderer rechtlicher Anforderungen, (vii) Buchhaltung und (viii) Verteidigung der Interessen und Ansprüche von SCHRÉDER. 8.4. SCHRÉDER kann die personenbezogenen Daten an seine verbundenen Unternehmen, an Lieferanten, die im Auftrag von SCHRÉDER Dienstleistungen für den KUNDEN erbringen oder SCHRÉDER bei der Bereitstellung der Waren und Dienstleistungen unterstützen, sowie an andere Dritte, die in eigener Verantwortung Funktionen für SCHRÉDER wahrnehmen, sowie an Regierungen und Behörden für alle oben genannten Zwecke weitergeben. Einige dieser Empfänger können außerhalb der Europäischen Union ansässig sein, einschließlich in Ländern, die kein angemessenes Schutzniveau für personenbezogene Daten im Sinne der GDPR bieten. 9. Haftungsbeschränkung: 9.1. SCHRÉDER haftet nicht für den KUNDEN oder andere Personen bei entgangenem Gewinn, entgangenen Einsparungen, Verlust von Ansehen, Verlust an Firmenwert, Gerichts- und Anwaltskosten sowie Nebenschäden, Folgeschäden, direkte oder konkrete Schäden oder Schadensersatz mit Strafwirkung, die aus oder in Verbindung mit dem Verkauf der Waren und Erbringung von Dienstleistungen von SCHRÉDER oder deren Verwendung entstehen, ungeachtet, ob diese Schäden sich auf unerlaubte Handlung, Garantie, Vertrag oder andere Rechtstheorien stützen, selbst, wenn SCHRÉDER auf die Möglichkeit dieser Schäden hingewiesen wurde oder davon Kenntnis hat. 9.2. SCHRÉDER kann nicht für Verluste und Schäden haftbar gemacht werden und entschädigt keine andere Person für Verluste und Schäden, unabhängig ob die Schäden direkt oder indirekt sind oder Folgeschäden, wie unter anderem materieller Verlust, Arbeitsunterbrechung, ungenutztes Vermögen, entgangene Nutzung und Produktionsausfall, falls die Schäden im Ganzen oder teilweise auf einen Fehler des KUNDEN, der Person, die den Schaden erleidet, oder einer Person, die deren Kontrolle oder Verantwortung untersteht, zurückzuführen sind. 9.3. Die Gesamthaftung SCHRÉDERS sofern vorhanden, gegenüber dem KUNDEN aus einem Vertrag beträgt nicht mehr als zehn Prozent (10 %) des Wertes der an den KUNDEN verkauften Waren, der in keinem Fall den Gesamtbetrag von EUR 500.000 (bzw. das Äquivalent in lokaler Währung) überschreitet und für die Dienstleistungen zehn Prozent (10%) der Gebühren, die der KUNDE gemäß dem Vertrag für die zwölf (12) Monate

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vor dem Anspruch (anteilig berechnet bei Gebühren, die über einen längeren Zeitraum gezahlt wurden) oder die ersten zwölf (12) Monate, wenn der Anspruch im ersten Jahr eintritt.

sind nicht verbindlich für SCHRÉDER. Muster der Waren werden dem KUNDEN nur zur Information gezeigt und haben keine vertragliche oder rechtsverbindliche Natur für SCHRÉDER, selbst wenn der KUNDE in der Bestellung oder in einem anderen Dokument auf diese verweist. 11.3. Antikorruption: Der KUNDE stimmt zu, alle geltenden Gesetze zur Verhinderung von Korruption einzuhalten. Die Nicht-Einhaltung der Antikorruptionsgesetze wird als Grund für eine sofortige Kündigung der Vertragsbeziehung durch SCHRÉDER erachtet, ohne dass sich daraus eine Haftung SCHRÉDERS gegenüber dem KUNDEN ergibt. In diesem Fall haftet der KUNDE für Schäden, Forderungen, Strafen oder andere Verluste, die gegen SCHRÉDER geltend gemacht werden oder SCHRÉDER erleidet, und entschädigt SCHRÉDER für diese. 11.4. Abtretung: Der KUNDE darf seine Rechte und Pflichten aus der Vertragsbeziehung ohne die vorherige schriftliche und ausdrückliche Genehmigung von SCHRÉDER nicht abtreten. 11.5. Auslegung: Sollten sich eine oder mehrere Bestimmungen dieser AVB als ungültig, rechtsunwirksam oder nicht durchsetzbar (im Ganzen oder in Teilen) erweisen, bleibt der Rest der Bestimmung und dieser AVB davon unberührt und in Kraft, als hätte(n) die ungültige(n), rechtsunwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) nie existiert. In diesem Fall ergänzen die Parteien die ungültige(n), rechtsunwirksame(n) oder nicht durchsetzbare(n) Bestimmung(en) oder einen Teil davon oder einigen sich auf eine neue Bestimmung, die so nah wie möglich den Zweck der ungültigen, rechtsunwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung(en) ausdrückt. 12. Streitbeilegung: 12.1. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, unterliegen alle Vertragsbeziehungen zwischen SCHRÉDER und KUNDE dem Recht des Landes, in dem der Verkäufer seinen eingetragenen Unternehmenssitz hat, unter Ausschluss der Anwendung des Wiener Kaufrechts vom 11. April 1980. 12.2. Alle Streitigkeiten werden ausschließlich bei den Handelsgerichten am eingetragenen Standort von SCHRÉDER S.A. oder der Tochtergesellschaften eingereicht bzw. nach alleinigem Ermessen von SCHRÉDER am eingetragenen Standort des KUNDEN.

10. Aussetzung und Kündigung 10.1. Aussetzung:

10.1.1. Höhere Gewalt: Nach schriftlicher Benachrichtigung des KUNDEN darf SCHRÉDER die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen aussetzen, sofern Ereignisse, die sich seiner Kontrolle entziehen und für die er nicht verantwortlich ist, eintreten. Dazu zählen unter anderem Brand, Sturm, Erdbeben, nationale oder lokale Gesetzgebung, Verordnung oder Bestimmung, Streik oder sonstige Arbeitskampfmaßnahmen, Kriegshandlungen, Aufstand, Staatsnotstand, Mangel an Transportmitteln, allgemeiner Versorgungsmangel, Unterbrechung der Stromversorgung oder sonstige Ereignisse, die als Höhere Gewalt gewertet werden können. Sofern ein Ereignis Höherer Gewalt die Erfüllung der Bestellung des KUNDEN verhindert, drei folgende Kalendermonate oder insgesamt drei Monate in einen Zeitraum von sechs Kalendermonaten andauert, sind sowohl SCHRÉDER als auch der KUNDE berechtigt, die Bestellung im Ganzen oder in Teilen ohne Verpflichtung gegenüber der anderen Partei zu stornieren. 10.1.2 Ein-/Ausfuhrkontrollen/Sanktionen und Embargo(s): Keine der Parteien darf Güter, Material, Rohstoffe, Software oder Technologie, die im Rahmen der Erfüllung des Vertrags geliefert wurden oder anderweitig mit der Erfüllung des Vertrags in Verbindung stehen, exportieren, reexportieren oder anderweitig übertragen, auch nicht nach Weiterverarbeitung durch den KUNDEN oder nach dem Einbau in einen anderen Gegenstand (einzeln und insgesamt „Technologie“), die nicht in Einklang stehen mit den Anforderungen der Export Administration Regulations (EAR), der International Traffic in Arms Regulation (ITAR) oder rechtliche Maßnahmen, die vom US-Finanzministerium oder vom Amt für die Kontrolle ausländischer Vermögenswerte verwaltet werden, oder den Gesetzen oder Vorschriften der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedstaaten oder der USA und (gegebenenfalls) des Exportlandes außerhalb die USA. Der KUNDE muss Beschränkungen einhalten, die hinsichtlich bestimmter Transaktionen von SCHRÉDER gelten, wie Gesetze und Bestimmungen zu Ausfuhrkontrollen, die den Export oder die Umleitung der Waren und Technologien in bestimmte Länder verbieten. Sollte für die Lieferung von Waren oder Dienstleistungen eine Aus- oder Einfuhrbewilligung erforderlich sein oder aufgrund von Bestimmungen zur Ein-/Ausfuhrkontrolle eingeschränkt oder verboten sein, ist SCHRÉDER berechtigt, seine Verpflichtungen auszusetzen, bis die entsprechende Bewilligung eingeholt wurde oder die Einschränkungen oder Verbote aufgehoben wurden. Zusätzlich ist SCHRÉDER berechtigt, unverzüglich die Bestellung zu stornieren, ohne dass sich daraus eine Haftung gegenüber dem KUNDEN ergibt. Der KUNDE versichert, dass er nicht von einer oder mehreren Sanktionen oder einem oder mehreren Embargos betroffen ist, die SCHRÉDER daran hindern würden, das Vertragsverhältnis einzugehen oder fortzuführen. Sollte der KUNDE solchen Sanktionen oder Embargos unterliegen oder zukünftig unterliegen, ist SCHRÉDER berechtigt, das Vertragsverhältnis unverzüglich und ohne Vorankündigung oder Entschädigung auszusetzen oder zu beenden. In diesem Fall ist der KUNDE für alle Schäden, Ansprüche, Strafen oder andere Verluste, die gegen SCHRÉDER geltend gemacht werden oder ihm entstehen, verantwortlich und hat SCHRÉDER davon schadlos zu halten. 10.2. Kündigung: Soweit nach dem anwendbaren Recht zulässig und unbeschadet aller Rechte und Rechtsmittel darf SCHRÉDER durch schriftliche Benachrichtigung des KUNDEN mit sofortiger Wirkung jede Vertragsbeziehung mit dem KUNDEN oder Teile davon ohne irgendeine Haftung kündigen, sofern (a) der KUNDE eine der Bestimmungen in den vereinbarten Vertragsbedingungen (einschließlich dieser AVB) verletzt; (b) Verfahren wegen Insolvenz, Konkurs, Liquidation, Auflösung oder Ähnlichem gegen den KUNDEN eingereicht oder eingeleitet sind, ein Treuhänder oder Konkursverwalter über den KUNDEN bestimmt wurde oder eine Übertragung zugunsten der Gläubiger des KUNDEN gemacht wurde; (c) die Führungs- oder Eigentumsverhältnisse des KUNDEN sich ändern. Sollte eines der oben genannten Ereignisse eintreffen, werden alle Zahlungen des KUNDEN an SCHRÉDER unmittelbar fällig. Der KUNDE räumt SCHRÉDER das Recht ein, Dritte darüber zu informieren, dass SCHRÉDER den KUNDEN mit Waren und Dienstleistungen beliefert oder beliefert hat. Folglich ist SCHRÉDER berechtigt, die Handelsbezeichnung(en), Marke(n) oder Logo(s) des KUNDEN auf eine faire und angemessene Weise für die eigene Vermarktung und Werbung zu verwenden, darauf zu verweisen oder Fotos von den installierten Waren für die eigene Vermarktung und Werbung aufzunehmen ohne 11 Allgemeine Bestimmungen 11.1. Referenzen:

Version Februar 2020 © Schréder S.A., Belgien Alle Rechte vorbehalten

1 „Anwendbare Datenschutzgesetze“ bedeutet alle anwendbaren nationalen Datenschutzgesetze und, soweit anwendbar, das GDPR; die Begriffe „persönliche Daten“, „Datensubjekte“ und „Verarbeitung“ haben dieselbe Bedeutung wie in den anwendbaren Datenschutzgesetzen. „GDPR“ bedeutet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung). „Verbundenes Unternehmen“ bedeutet in Bezug auf eine Vertragspartei jede Gesellschaft, die diese von Zeit zu Zeit direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei unter Kontrolle der direkte oder indirekte Besitz von mindestens der Hälfte der stimmberechtigten Wertpapiere einer Gesellschaft oder die Befugnis, die Leitung und die Politik einer Gesellschaft durch den Besitz von stimmberechtigten Wertpapieren oder Stimmrechtsanteilen oder auf andere Weise tatsächlich zu leiten oder leiten zu lassen, zu verstehen ist.

jegliche Entschädigung für den KUNDEN. 11.2. Beschreibende Dokumente, Muster:

Die Informationen zu den Waren und Dienstleistungen von SCHRÉDER, die in den Katalogen, Prospekten, Werbeunterlagen, Mitteilungen und Preislisten von SCHRÉDER enthalten sind bzw. auf den Websites angezeigt werden, wurden nur zu Illustrationszwecken ausgehändigt und

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