GRI-STANDARD/ SONSTIGE QUELLE
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ANFORDERUNG(EN) AUSGELASSEN
GRUND
ALLGEMEINE ANGABEN GRI 2: Allgemeine Angaben 2021
2-11 Vorsitzende*r des obersten Leitungsorgans 2-12 Aufgabe des obersten Leitungsorgans bei der Überwachung des Wirkungsmanagements
Der/die Vorsitzende des obersten Leitungsorgans ist keine leitende Führungskraft des Unternehmens. Die Wesentlichkeitsbeurteilung wurde in Übereinstimmung mit dieser Anforderung durchgeführt.
54-57
54-57
2-13 Delegation der Verantwortlichkeit für das Wirkungsmanagement
11-14 54-57 68
2-14 Aufgabe des obersten Leitungsorgans bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Der Vorstand ist verantwortlich für die Prüfung und Freigabe der gemeldeten Informationen, einschließlich unserer wesentlichen Themen. Es liegen bei uns keine Interessenkonflikte vor, die wir gegenüber unseren Stakeholdern offenlegen müssten.
2-15 Interessenkonflikte
Berichten, ob Interessenkonflikte den Stakeholdern mitgeteilt werden, und zwar mindestens Interessenkonflikte in Bezug auf folgende Sachverhalte: – Mitgliedschaften in verschiedenen Aufsichtsgremien – Überkreuzbeteiligungen mit Zulieferern und anderen Stakeholdern
Nicht relevant
54-57
– Vorhandensein von Mehrheitsaktionären
– nahestehende Parteien, deren Beziehungen, Transaktionen und offene Salden
2-16 Mitteilung kritischer Bedenken 2-17 Gesammeltes Wissen des obersten Leitungsorgans 2-18 Bewertung der Leistungen des obersten Leitungsorgans
59-61
Vollständige Angaben
Informationen nicht verfügbar/unvollständig Informationen nicht verfügbar/unvollständig
Wir verfügen über keine festgelegten Verfahren, mit denen wir das Wissen des höchsten Leitungsorgans erweitern. Wir verfügen über keine festgelegten Verfahren, mit denen wir die Leistungen des obersten Leitungsorgans bewerten. Schréder behandelt die Vergütungspolitik als vertrauliche Informationen.
Vollständige Angaben
2-19 Vergütungsrichtlinien
Vollständige Angaben
Einschränkungen aus Gründen der Vertraulichkeit
2-20 Verfahren zur Bestimmung der Vergütung
54-57
2-21 Jährliche Gesamtvergütungsquote
Vollständige Angaben
Einschränkungen aus Gründen der Vertraulichkeit
Schréder behandelt dies als vertrauliche Informationen.
2-22 Erklärung zur Strategie für nachhaltige Entwicklung
2-4 11-14
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