Unternehmensinformationen
Wir streben keine missbräuchlichen Steuerergebnisse an, die dem Geist und der Absicht des Gesetzes zuwiderlaufen. Steuerliche Anreize und Möglichkeiten zur Nutzung steuerlicher Vorteile werden nur dann genutzt, wenn sie die wirtschaftliche Substanz der betroffenen juristischen Personen betreffen. Sie werden nur dann umgesetzt, wenn zumindest ein gewisses Maß an Gewissheit besteht, dass unsere Position bei der Prüfung durch die Steuerbehörden Bestand haben wird. Schréder nimmt keine Steuervergünstigungen, -erleichterungen oder -befreiungen für Zwecke in Anspruch, die wissentlich dem Zweck des Gesetzes zuwiderlaufen, oder um die Steuerpflicht in den Ländern, in denen Schréder tätig ist, zu umgehen. Das Unternehmen erwirbt auch keine vorgefertigten steuerlichen Planungslösungen und beteiligt sich nicht an künstlicher oder aggressiver steuerlicher Planung, die keine wirtschaftliche Substanz aufweist. Unsere Transaktionen entsprechen den Fremdvergleichsgrundsätzen und OECD- Standards. Schréder befolgt bei konzerninternen Transaktionen die OECD-Richtlinien und die einschlägigen Vorschriften für Verrechnungspreise, um sicherzustellen, dass die Transaktionen den Fremdvergleichsgrundsätzen entsprechen. Für ähnliche konzerninterne Transaktionen, an denen Unternehmen von Schréder beteiligt sind, beabsichtigt die Unternehmensgruppe, eine einheitliche konzerninterne Verrechnungspreismethode anzuwenden, die beide Parteien der Transaktion berücksichtigt. Beziehungen zu internen Stakeholdern, Steuerbehörden und staatlichen Stellen Die Steuerabteilung der Unternehmensgruppe agiert als gleichberechtigter Geschäftspartner. Die Steuerabteilung der Unternehmensgruppe ist bestrebt, mit dem Unternehmen als gleichberechtigter Partner zusammenzuarbeiten und in allen steuerlichen Angelegenheiten eine klare, zeitnahe und relevante geschäftsorientierte Beratung bereitzustellen. Wenn
Schréder Geschäftstransaktionen plant, die erhebliche steuerliche Auswirkungen haben könnten oder deren steuerliche Behandlung ungewiss ist, werden die wichtigsten steuerlichen Auswirkungen dieser Geschäftsvorgänge den Entscheidungsgremien der Unternehmensgruppe zur Genehmigung vorgelegt. Es versteht sich von selbst, dass die Steuerabteilung der Unternehmensgruppe gegebenenfalls frühzeitig einbezogen wird, um sicherzustellen, dass die durchzuführenden Transaktionen aus steuerlicher Sicht analysiert und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Wir streben weltweit ein offenes und konstruktives Verhältnis zu den Steuerbehörden an. Alle Unternehmen von Schréder sind verpflichtet, Steuererklärungen und Steuerformulare innerhalb der gesetzlichen Fristen einzureichen und relevante Informationen offenzulegen, damit die Steuerbehörden ihre Prüfungen durchführen können. Im Falle einer Steuerprüfung wird die Steuerabteilung von Schréder in Zusammenarbeit mit allen anderen betroffenen Unternehmenseinheiten rechtzeitig und umfassend auf Fragen und Auskunftsersuchen reagieren, um einen offenen und transparenten Dialog mit den Steuerbehörden zu ermöglichen. Wenn die Steuerbehörden begründete/legitime Empfehlungen über die potenzielle steuerliche Behandlung und potenzielle Auswirkung einer Transaktion oder einer bestimmten Steuerposition abgeben, wird Schréder diese Empfehlungen berücksichtigen, um die betreffende Steuerposition in Übereinstimmung mit diesen Empfehlungen anzupassen und den darin enthaltenen Bedenken Rechnung zu tragen. Derartige Empfehlungen werden nicht nur für die von den Steuerbehörden geprüften Steuerzeiträume, sondern auch bei der Festlegung der zukünftigen Steuerstrategie der Unternehmensgruppe berücksichtigt. Bei erheblichen steuerlichen und verrechnungspreislichen Auswirkungen kann Schréder versuchen, sofern möglich Advance Pricing Agreements (APAs) abzuschließen, um mit den zuständigen
Behörden vorab eine steuerliche Vereinbarung zu treffen. Wenn die Position der Steuerbehörden in ihrer Interpretation des Fremdvergleichsgrundsatzes zu steuerlichen Anpassungen führt, kann Schréder alle verfügbaren Kanäle zur Lösung von Steuerstreitigkeiten nutzen, um eine Doppelbesteuerung zu vermeiden oder zu reduzieren. Für den Fall, dass die Komplexität der Steuervorschriften und die unterschiedliche Auslegung bestimmter Steuervorschriften zu Meinungsverschiedenheiten mit den Steuerbehörden führen, wird Schréder versuchen, etwaige Auslegungsunterschiede mit den Steuerbehörden auf offene, kooperative und professionelle Weise auszuräumen. In Ausnahmefällen kann Schréder beschließen, Steuerstreitigkeiten auf dem Wege eines förmlichen Verfahrens beizulegen. Wir befürworten positive steuerliche Veränderungen mit dem Ziel, Unternehmen bei der Wertschöpfung zu unterstützen. Die Steuerabteilung der Unternehmensgruppe verfolgt Änderungen der Steuergesetzgebung sowie Regierungskonsultationen bzw. Parlamentsdebatten zur Steuerpolitik in den wichtigsten Ländern, um auf dem Laufenden zu bleiben und mögliche zukünftige Auswirkungen auf das Geschäft vorherzusehen. Gegebenenfalls erörtern wir Steuerinitiativen und liefern dem Unternehmen Informationen, insbesondere durch die Teilnahme in Branchenverbänden, Facharbeitsgruppen und Diskussionsrunden. Das Hauptziel besteht darin, Erfahrungen auszutauschen und sich für mögliche Verbesserungen bestehender und künftiger Steuervorschriften einzusetzen, um Unternehmen dabei zu unterstützen, für das Unternehmen, seine Kund*innen und die Gesellschaft Mehrwert zu schaffen. Aufgrund seiner Unternehmensgröße ist Schréder nicht verpflichtet, den länderbezogenen Bericht gemäß den aktuellen OECD-Leitlinien, der aktuellen Richtlinie (EU) 2016/881 des Rates und den einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften zu erstellen.
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