Schréder - Nachhaltigkeitsbericht 2023

Unternehmensinformationen

Vorstandsausschüsse Der Vorstand wird von drei Ausschüssen beraten: 1. Rechnungsprüfungsausschuss Die Hauptaufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses besteht darin, den Rechnungslegungsprozess und den konsolidierten Konzernabschluss zu prüfen, die internen Kontroll- und Risikomanagementmechanismen zu überwachen und die Tätigkeit der Innenrevision zu überprüfen. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist auch für die Bestellung des Wirtschaftsprüfers zuständig. Er gewährleistet dessen Unabhängigkeit und Vergütung. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus mindestens drei nicht geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern der Gesellschaft und wird von einem unabhängigen Vorstandsmitglied geleitet. Die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden vom Vorstand für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und tagen mindestens dreimal pro Jahr. 2. Vergütungs- und Ernennungsausschuss Die Hauptaufgabe des Vergütungs- und Ernennungsausschusses besteht darin, die Vergütung des/der CEO und des Schréder Executive Teams, deren Ernennungs- und Beurteilungsprozesse, deren Karriereentwicklung und die Nachfolgeplanung zu überwachen. Darüber hinaus überprüft der Ausschuss regelmäßig die Vergütung der Vorstandsmitglieder, um Kohärenz und eine Übereinstimmung mit vergleichbaren Unternehmen sicherzustellen.

Führung der laufenden Geschäfte Die Führung der laufenden Geschäfte wird vom Vorstand an den CEO delegiert. Der CEO leitet das Schréder Executive Team (SET), das neben dem CEO aus 18 weiteren Mitgliedern besteht.

Der Vergütungs- und Ernennungsausschuss befasst sich auch mit dem Personalmanagement des Unternehmens als Ganzem und mit den damit verbundenen Indikatoren wie beispielsweise Stelleneinstufung, Bindung und Wohlbefinden. Der Vergütungs- und Ernennungsausschuss setzt sich aus mindestens drei nicht geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern zusammen, darunter mindestens ein unabhängiges Vorstandsmitglied. Die Mitglieder des Vergütungs- und Ernennungsausschusses werden vom Vorstand für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und tagen mindestens dreimal pro Jahr. 3. Ausschuss für strategische Unterstützung Die Strategie verbleibt in der Zuständigkeit des Vorstands. Der Ausschuss für strategische Unterstützung unterstützt den Vorstand und den CEO jedoch bei dieser wichtigen Aufgabe, indem er die Unternehmensstrategie überwacht und deren Umsetzung durch das Managementteam überprüft. Der Ausschuss für strategische Unterstützung kann das Managementteam auch ermächtigen, konkrete dringende Maßnahmen im Einklang mit der genehmigten Strategie zu ergreifen, wenn diese Maßnahmen nicht bis zur nächsten Vorstandssitzung aufgeschoben werden können. Die Mitglieder des Ausschusses für strategische Unterstützung werden vom Vorstand für eine Amtszeit von drei Jahren gewählt und treffen sich mindestens fünfmal pro Jahr. Jeder der drei Verwaltungsausschüsse erfüllt seine Aufgaben gemäß strengen Regeln und beurteilt regelmäßig seine eigenen Leistungen, um die Transparenz und Effizienz seiner internen Prozesse zu gewährleisten.

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