Schréder - Nachhaltigkeitsbericht 2022

Nachhaltigkeit

Arbeitsmedizinische Dienste

Der Ausschuss tritt zur Erörterung aller relevanten Sicherheitsfragen und zur Vereinbarung künftiger Maßnahmen mindestens vierteljährlich zusammen. In den Fertigungswerken ist auch ein Ideenbriefkasten vorhanden, sodass alle Mitarbeitenden, die dies möchten, Risikosituationen melden oder Verbesserungsvorschläge einreichen können. Mitarbeiterschulungen zum Thema Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass alle Mitarbeitenden vom Unternehmen auf angemessene und ausreichende Weise geschult werden, um ihre Arbeit auf sichere Weise durchführen zu können. Jedes Jahr wird ein Schulungsplan erstellt, der sämtliche von der Abteilung HSE als notwendig erachteten Schulungen enthält. Der Plan basiert nicht nur auf den gesetzlichen Vorschriften, sondern auch auf einer spezifischen Bewertung der Arbeitsplätze, Maschinen bzw. Arbeitsabläufe, die eine Schulung erfordern. In Übereinstimmung mit ISO 45001 wird der Plan überwacht und seine Wirksamkeit bewertet. Gegebenenfalls werden auch Mitarbeitende von Subunternehmern in unsere Schulungsprogramme einbezogen.

Jährliche ärztliche Untersuchung: Hiermit wird ein externer Arbeitsschutzdienstleister beauftragt. Die Ergebnisse werden zur Wahrung der Vertraulichkeit direkt an die Mitarbeitenden versandt. Gesundheitsdienstleister, der die medizinische Versorgung für verletzte Arbeitnehmer*innen übernimmt und anstelle der Sozialversicherung den unfallbedingten Arbeitsausfall abdeckt

Technische Beratung und Schulung

Die Abteilung Gesundheit, Sicherheit und Umweltschutz (HSE) führt regelmäßig Informationskampagnen zu Sicherheits- und Gesundheitsfragen für die Mitarbeitenden durch. Erste-Hilfe-Raum mit Erste-Hilfe-Koffer und Defibrillator Einbeziehung der Arbeitnehmer*innen, Anhörung und Kommunikation in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes bei der Arbeit Jedes unserer nach ISO 45001 zertifizierten Fertigungswerke verfügt über einen Arbeitsschutzausschuss. Dieses Gremium hat die Aufgabe, die Arbeitnehmer*innen in Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes im Unternehmen zu beraten und zu vertreten, und wird über sämtliche getroffenen Maßnahmen, gesetzlichen Bestimmungen und Unfälle informiert. Es setzt sich zu gleichen Teilen aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertreter*innen zusammen. Arbeitnehmervertreter*innen können unabhängig oder Mitglieder einer Gewerkschaft sein.

8.8 – Die Arbeitsrechte schützen und sichere Arbeitsumgebungen für alle Arbeitnehmer*innen, einschließlich der Wanderarbeitnehmer, insbesondere der Wanderarbeitnehmerinnen, und der Menschen in prekären Beschäftigungsverhältnissen, fördern.

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