FOCUS - Fussgängerüberweg - CHS

Beleuchtung von Fussgängerüberwegen an nicht durchgehend beleuchteten Strassen Zu den beiden diagonal angeordneten Leuchten müssen zwei weitere Leuchten mit dem üblichen Leuchtenabstand als Hintergrund- beleuchtung vorgesehen werden, um die Sichtbarkeit der Fussgänger in der ganzen Situation zu erhöhen. Die Zeichnung präsentiert ein Fussgängerüberweg ohne Mittelinsel, mit Leuchten, x = 0.5 – 1.0 x Lichtpunkthöhe, mit zwei weiteren Leuchten für die Hintergrundbeleuchtung. Die gleiche Anordnung gilt auch bei Fussgängerüberwegen mit Mittelinsel.

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