Die Lichtpunkte sind so zum Fussgängerüberweg zu positionieren, d.h. an beiden Fahrbahn- (Strassen-) Seiten, dass für die Fahrzeuglenker in beiden Fahrtrichtungen die gleichen optischen Sehbedingungen bestehen (Bild 2-7).
Der Helligkeitskontrast kann zusätzlich durch Farbkontraste verstärkt werden, durch die Verwendung von Lampen anderer Lichtfarbe als die der durchgehenden Fahrbahnbeleuchtung.
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