AE Schréder - Allgemeine Verkaufsbedingungen

ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Anwendungsbereich: Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen von SCHRÉDER („AVB“) gelten nur bei Vertragsbeziehungen in Bezug auf den Verkauf von Produkten (“Waren”) und Dienstleistungen (“Dienstleistungen”) von SCHRÉDER S.A. oder dessen Tochterunternehmen („SCHRÉDER“) an den KUNDEN („KUNDE“). Abweichungen von diesen AVB sind nur vorbehaltlich der vorherigen schriftlichen Zustimmung von SCHRÉDER durchsetzbar. 2. Angebot und Bestellung: 2.1. Mit der Aufgabe einer Bestellung des KUNDEN („Bestellung“) infolge eines Kostenvoranschlags oder Angebots von SCHRÉDER („Angebot“) nimmt der KUNDE vorbehaltlos diese AVB an und verzichtet damit auf seine eigenen Geschäftsbedingungen. Jede Bestellung, die einem Angebot folgt, muss von SCHRÉDER ordnungsgemäß in schriftlicher Form bestätigt werden („Bestätigung“). 2.2. Ein rechtsverbindlicher Vertrag („Vertrag“) erfordert die Bestätigung infolge eines Angebots, auf das diese AVB anwendbar sind. Jedes Angebot ist dreißig (30) Kalendertage ab Erstellung des Angebots gültig, ausgenommen, im Angebot ist etwas anderes angegeben. Sämtliche Abweichungen von einem Angebot sind erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von SCHRÉDER schriftlich bestätigt werden. Jede Abweichung oder Stornierung eines Vertrags unterliegt der schriftlichen Zustimmung von SCHRÉDER. 2.3. Im Falle einer Abweichung oder Stornierung eines Vertrags durch den KUNDEN hat SCHRÉDER Anspruch auf den Preis aller bestellten Waren unbeschadet zusätzlicher Ansprüche, wie, unter anderem, Schadensersatzansprüche für verursachte Verluste. 2.4. SCHRÉDER kann jederzeit nach eigenem Ermessen und ohne vorherige Benachrichtigung des KUNDEN die Komponenten der Waren durch alternative Komponenten ersetzen, die keine Auswirkungen auf die Funktionalität der Waren haben und mindestens die gleiche Effizienz aufweisen. 2.5. Der KUNDE erklärt sich damit einverstanden und erkennt an, dass jeder Zugriff auf eine von SCHRÉDER angebotene Plattform, Software oder Benutzerschnittstelle oder deren Nutzung durch spezifische Bedingungen in Ergänzung zu diesen Bedingungen geregelt wird. 3. Lieferung: 3.1. Sofern SCHRÉDER nichts anderes bestimmt hat, gelten für die Lieferung aller Waren die Incoterms 2020®, Ab Werk (EXW). Der Lieferort kann von SCHRÉDER auf der Bestätigung bestimmt werden. 3.2. Die Zustellzeiten werden ab dem späteren der folgenden Daten berechnet: 1) das Datum, an dem SCHRÉDER die Bestellung bestätigt oder 2) das Datum, an dem SCHRÉDER alle notwendigen Informationen und/oder die erforderliche Vorauszahlung des KUNDEN erhält. Bei den Zustellzeiten handelt es sich um Schätzungen und jede Verspätung berechtigt den KUNDEN weder die Bestellung zu stornieren oder auszusetzen, noch hat er Anspruch auf Verzugsentschädigung. 3.3. Die Waren werden nach den Standards von SCHRÉDER verpackt, sofern in den Verträgen nichts anderes vereinbart wurde. Die Waren können zur Vereinfachung der Verpackung und des Versands zerlegt werden. SCHRÉDER kann die Waren in einer oder mehreren Sendungen liefern. 3.4. Falls der KUNDE verhindert ist, die Lieferung am in der Bestätigung bestimmten Datum entgegen- oder anzunehmen, muss der KUNDE den vereinbarten Preis bezahlen, als hätte eine Lieferung stattgefunden. Im Falle, dass eine Lieferung am angegeben Lieferdatum nicht zustande kommt, gehen die Lagerkosten auf Rechnung des KUNDEN. Der KUNDE trägt ab dem Datum, an dem die Waren am Lieferort abgeliefert wurden, alle Gefahren hinsichtlich Verlust und Schaden an den Waren. 3.5. Ausgenommen, der Kunde benachrichtigt per E-Mail mit Rückschein innerhalb von zehn (10) Tagen nach Lieferdatum über eine Beschwerde und/oder der ersten Ausführung der Dienstleistungen, gelten die Waren/und oder die Dienstleistungen vom KUNDEN als bedingungslos angenommen. 3.6. Bis zu vollständigen Bezahlung der Waren bleiben die Waren Eigentum von SCHRÉDER. Der KUNDE verpflichtet sich, dass er das Eigentum ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von SCHRÉDER nicht enteignet oder auf sonstige Weise verpfändet oder Dritten erlaubt, ein Eigentumsrecht auf die Waren herzustellen, bevor der KUNDE die Waren vollständig, einschließlich der fälligen Kosten und Ersatzleistungen, gezahlt hat. Ab dem Lieferdatum ist der KUNDE dafür verantwortlich, für einen angemessenen Versicherungsschutz für alle Schadensrisiken an den Waren oder für den Verlust der Waren zu sorgen. Zudem muss der KUNDE das Eigentumsrecht SCHRÉDERS an den Waren auf der Versicherungspolice angeben (bis zur vollständigen Zahlung). Der KUNDE muss jederzeit sicherstellen, dass die Waren als Waren von SCHRÉDER erkannt werden und dass sie nicht mit anderen Waren vermischt werden oder eine dritte Partei auf sie Anspruch erhebt. 3.7. Falls der KUNDE der Zahlung zum Fälligkeitstermin nicht nachkommt, kann SCHRÉDER jederzeit vor der vollständigen Zahlung die Waren auf Kosten des KUNDEN zurückfordern. Der Rückforderungsanspruch gilt vorbehaltlich aller Schadensersatzansprüche oder Ansprüche wegen Verlust, die SCHRÉDER diesbezüglich geltend macht.

4. Preise und Zahlung: 4.1. Sofern nichts anderes im Vertrag vereinbart wurde, verstehen sich die Preise netto in EUR bzw. in der lokalen Währung und beinhalten keine Steuern, Gebühren oder andere Abgaben, die für die Produkte anfallen. 4.2. Alle Transportkosten, einschließlich Reisekosten und -vergütungen, sowie alle Aufwendungen für bestimmte vom KUNDEN geforderte Prüfungen werden vom KUNDEN getragen. 4.3. Die Preise sind Festpreise, die nur für die Dauer des Angebots gelten. 4.4. Die Zahlung erfolgt, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, netto und ohne Abzug an den eingetragenen Sitz SCHRÉDERS auf eines der auf der Rechnung angegebenen Bankkonten SCHRÉDERS. Sind die Rechnungen gegen ein unwiderrufliches Dokumentenakkreditiv zahlbar, muss dieses vor Bestätigung der Bestellung durch SCHRÉDER eröffnet werden und von einer von SCHRÉDER bewilligten namhaften Bank bestätigt werden. Erfolgt die Lieferung in Teilsendungen, wird für jede Teilsendung eine separate Rechnung erstellt, die bei Fälligkeit gezahlt werden muss. Sobald der auf der Rechnung angegebene Betrag auf das Bankkonto von SCHRÉDER eingegangen ist, gilt die Rechnung als vom KUNDEN bezahlt. 4.5. Jede Unstimmigkeit bezüglich einer Rechnung muss SCHRÉDER innerhalb von fünf (5) Tagen ab Sendedatum der strittigen Rechnung schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt keine Benachrichtigung, wird die Rechnung als angenommen erachtet. Handelsvertreter und Verkäufer von SCHRÉDER sind nicht autorisiert Zahlungen entgegenzunehmen. 4.6. Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen alle Rechnungen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Rechnungsdatum gezahlt werden. Sollte die Rechnung zum Fälligkeitsdatum nicht beglichen sein, darf SCHRÉDER, zusätzlich zu anderen Rechten und Rechtsmitteln nach geltendem Recht, auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe von neun Prozent (9 %) pro Jahr bzw. den anwendbaren Regelzinssatz, je nach dem welcher höher ist, berechnen. Des Weiteren darf SCHRÉDER den Betrag von 40 EUR (bzw. das Äquivalent in der lokalen Währung) als Inkassokosten für die fällige Rechnung verlangen. 4.7. Vorbehaltlich anderer Rechte und Rechtsmittel berechtigt die Nichtzahlung einer fälligen Rechnung SCHRÉDER zu folgenden Maßnahmen: (1) Forderung zur sofortigen Zahlung jeder ausstehenden Rechnung; (2) Aussetzung aller laufenden Bestellungen und Lieferungen, bis der fällige Betrag, einschließlich Zinsen, Aufwendungen und Ersatzleistungen, vollständig bezahlt ist; (3) Aufforderung zur Herausgabe der gelieferten Waren auf Rechnung des KUNDEN; (4) Forderung von Sicherheitsleistungen oder neuer Zahlungsbedingungen für laufende Bestellungen; (5) Aussetzung oder Beendigung der Bereitstellung von laufenden Diensten und/oder (6) Kündigung des Vertrages ohne vorherige Benachrichtigung oder Entschädigung. SCHRÉDER hat Anspruch auf eine Entschädigung für Vertragsbruch in Höhe von mindestens dreißig Prozent (30%) des vereinbarten Nettopreises. Alle Voraus- oder Anzahlungen, ungeachtet des Wertes, werden an SCHRÉDER verwirkt. 4.8. Im Falle, dass das Betriebsvermögen des KUNDEN in irgendeiner Form verkauft oder übertragen wird, werden alle ausstehenden Beträge unverzüglich fällig, ungeachtet einer vorherigen Vereinbarung. Gegenseitige Schuldverhältnisse werden von SCHRÉDER ohne Formalitäten verrechnet. Im Rahmen des geltenden Rechts muss der KUNDE SCHRÉDER alle Kosten, die SCHRÉDER bei der Rückforderung von fälligen und unbezahlten Rechnungen entstanden sind, zurückerstatten. Sollte sich die Finanzlage des KUNDEN durch einen außergerichtlichen Vergleich der Gläubiger, durch Pfändung des gesamten oder teilweisen Vermögens des KUNDEN, durch Wechselprotest oder durch eine andere Änderung der Finanzlage verschlechtert haben, ist SCHRÉDER berechtigt, zusätzliche Sicherheitsleistungen vom KUNDEN zur Erfüllung seiner Verpflichtungen zu fordern, die Zahlungskonditionen zu ändern, die Lieferung auszusetzen, bis solche vereinbart und eingesetzt wurden, oder den Vertrag schriftlich zu kündigen, unbeschadet der Rechte SCHRÉDERS und ohne Entschädigung des KUNDEN. 5. Garantie: 5.1. SCHRÉDER garantiert, dass die Waren in allen wesentlichen Punkten mit ihrer Beschreibung und den anwendbaren SCHRÉDER-Spezifikationen übereinstimmen. Die folgende Standardgarantie gilt für alle an den KUNDEN verkaufte Waren. Spezifische Garantien, die nur für bestimmte Waren von SCHRÈDER zutreffen, sind bei Widersprüchen diesbezüglich maßgebend. 5.2. SCHRÉDER verpflichtet sich, für einen Zeitraum von zwölf (12) Kalendermonaten ab Lieferdatum seiner Waren („Garantiezeit“), alle gelieferten und bezahlten Waren, die aufgrund von mangelhaftem von SCHRÉDER geliefertem Material fehlerhaft sind, am eigenen Standort oder an einem anderen Ort nach eigenem Ermessen entweder zu reparieren oder zu ersetzen, vorausgesetzt, dass der KUNDE die in diesem Artikel festgelegten Bedingungen erfüllt: 5.3. Der KUNDE muss die folgenden Bedingungen erfüllen, um Ansprüche im Rahmen der hier festgelegten Garantie geltend zu machen (1) er benachrichtigt SCHRÉDER ordnungsgemäß innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen, nachdem er den Mangel erkannt hat oder erkannt haben

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